Tarifvertrag ig metall hessen arbeitszeit

Laut einer Umfrage des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Jahr 2000 boten 64 % der Unternehmen im Banken- und Versicherungssektor den Tarifvertragsversicherten jährliche Boni oder Pauschalzahlungen an (siehe Oechsler 2003). Weitere 42% zahlten Boni, die an die individuelle Leistung gekoppelt waren. Interessanterweise wurden Bewertungssysteme, die auf der Verwaltung nach Zielen basieren, hauptsächlich in Bezug auf Arbeitnehmer verwendet, deren Arbeitsverträge nicht tarifvertraglich geregelt waren. Rund 43 % der befragten Unternehmen wandten solche Bewertungssysteme auf nicht erfasste Arbeitnehmer an. Nur 19 % der Unternehmen waren an den versicherten Arbeitnehmern beteiligt. Daher deuten die oben vorgelegten Beweise darauf hin, dass die Höhe der variablen Vergütung zwischen den verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmern sehr unterschiedlich ist. Diese Annahme steht im Einklang mit den Aussagen im Jahresbericht des WSI über Tarifverhandlungen (WSI-Tarifhandbuch 2007). DemBericht zufolge erhielten ungelernte und qualifizierte Arbeiter im Jahr 2005 deutlich geringere jährliche Zusatzzahlungen, die an Gewinnbeteiligungen und Boni (548 BZW. 1.131 EUR) gekoppelt waren, als es qualifizierte Angestellte (1.843)) und hochqualifizierte Fachkräfte (6.635 )€ waren. In der metallverarbeitenden Industrie ermöglicht eine Härtefallklausel (Tarifvertrag Beschäftigungssicherung) Unternehmen, die Arbeitszeit zu reduzieren und die reguläre Nerlohnzahlung proportional zu senken. Da die Arbeitszeitverkürzung auf fünf oder sechs Stunden begrenzt ist, wird auch die Lohnkürzung festgelegt und eingeschränkt. Die Öffnungsklausel soll es den Unternehmen ermöglichen, eine ungünstige Wirtschaftslage zu überwinden.

Betriebsrat und Geschäftsführung können jedoch selbst entscheiden, ob sie von der Klausel Gebrauch machen wollen. Darüber hinaus dürfen Unternehmen seit 2004 im Rahmen einer ergänzenden unternehmensspezifischen Vereinbarung eine Deckung beantragen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, seine Innovationsfähigkeit und die Investitionsbedingungen (Pforzheimer Tarifabkommen zur Standortsicherung) zu verbessern. Die Zusatzvereinbarungen sollen bestehende Arbeitsplätze sichern oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze erleichtern. Sie können nur von der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband vereinbart werden. Der Betriebsrat und die Geschäftsführung der antragstellenden Firma sind jedoch direkt in den Verhandlungsprozess eingebunden. Prominente Fälle für die Anwendung der Pforzheimer Vereinbarung waren Vergleiche bei Siemens und Daimler, die beide 2004 stattfanden (DE0508103S). IndustriAll Europe begrüßt den am 6. Februar zwischen der IG Metall und Südwestmetall unterzeichneten Tarifvertrag.